Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht für Statistik (http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/03/02/blank/data/07.html #parsys_00041) betrug die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit im Hoch- und Tiefbau im Jahr 2013 41,8 Wochenstunden bzw. 8.36 Stunden pro Tag. Der Beschwerdeführer weist demnach in den Monaten Januar 2013 bis April 2013 bei der Firma B.____ AG insgesamt 300.96 Arbeitsstunden (30 x 8.36 = 250.8 + 17 x 4.18 = 50.16) auf.