2.4 Der Begriff der Erwerbstätigkeit im Sinne von Art. 4 Abs. 1 AHVG setzt die Ausübung einer auf die Erzielung von Erwerbseinkommen gerichteten (bestimmten) persönlichen Tätigkeit (vgl. Art. 6 Abs. 1 AHVV) voraus, mit welcher die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöht werden soll (Urteil des Bundesgerichts vom 1. Juli 2016, 9C_168/2016, E. 2; BGE 139 V 12 E. 4.3 und 125 V 383 ff. E. 2a; UELI KIESER, Die Abgrenzung zwischen Erwerbs- und Nichterwerbstätigen [einschliesslich Festsetzung der Beiträge von Nichterwerbstätigen; nachfolgend: KIESER, Abgrenzung], in: Aktuelle Fragen aus dem Beitragsrecht der AHV, St. Gallen 1998, S. 76).