Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht vom 30. September 2016 (710 16 118) ____________________________________________________________________ Alters- und Hinterlassenenversicherung Der Beschwerdeführer wurde zu Recht dem Beitragsstatut Nichterwerbstätiger unterstellt, da er im Beitragsjahr nicht während mindestens der halben üblichen Arbeitszeit und nicht länger als neun Monate erwerbstätig war. Besetzung Präsident Andreas Brunner, Gerichtsschreiberin Margit Campell Parteien A.____, Beschwerdeführer gegen