C. Mit Eingabe vom 6. Mai 2015 reichte die Beschwerdeführerin den Schlussbericht eines Arbeitstrainings zuhanden der IV-Stelle Basel-Landschaft vom 2. Februar 2015 sowie ein Zeugnis der Psychotherapeutin lic. phil. B.____ vom 2. April 2015 ein und beantragte die Wiederherstellung der Beschwerdefrist. Zur Begründung führte sie aus, dass sie sich seit längerem in einer schweren psychischen Krisensituation befinde, die es ihr verunmögliche, eine Tagesstruktur einzuhalten. Terminlichen Verpflichtungen nachzukommen sei schwierig bis unmöglich, wobei sie auch nicht in der Lage sei, diese abzusagen, zu verschieben oder sich auch nur zu melden.