Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht vom 4. Juni 2015 (710 15 92 / 139) ____________________________________________________________________ Alters- und Hinterlassenenversicherung Nichteintreten: Rechtsmittelfrist verpasst; eine psychische Krise bildet keinen Grund zur Wiederherstellung der Frist, wenn es der Beschwerdeführerin dadurch nicht während der gesamten Rechtsmittelfrist verunmöglicht war, eine fristwahrende Handlung vorzunehmen. Besetzung Präsidentin Eva Meuli, Gerichtsschreiberin Tina Gerber Parteien A.____, Beschwerdeführerin gegen