Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht vom 7. Mai 2015 (710 15 41) ____________________________________________________________________ Alters- und Hinterlassenenversicherung Gesuch um Herabsetzung von AHV-Beiträgen: Gegenstand von Beitragsherabsetzungen bilden nur rechtskräftige Beitragsverfügungen; mangels Rechtskraft der Beitragsverfügungen kann auf die Beschwerde nicht eingetreten werden Besetzung Präsident Andreas Brunner, Gerichtsschreiberin Gisela Wartenweiler Parteien A.____, Beschwerdeführer B.____, Beschwerdeführerin, vertreten durch A.____ gegen