A. Mit Verfügung vom 19. Dezember 2014 forderte die Ausgleichskasse Arbeitgeber Basel (Ausgleichskasse) vom 1991 geborenen A.____ die Rückerstattung zu viel ausgerichteter Waisenrenten in der Höhe von Fr. 5‘616.–. Auf Einsprache von A.____ hin hielt die Ausgleichskasse an der verfügten Rückerstattung mit Einspracheentscheid vom 6. Januar 2015 fest. Gegen diesen Entscheid erhob A.____, vertreten durch seine Mutter B.____, mit Eingabe vom 29. Januar 2015 Beschwerde beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht (Kantonsgericht).