Die in Ziff. 5.07 HVI vorgesehene Pauschale für eine monaurale Versorgung (für ein Ohr) beträgt Fr. 840.-- die Pauschale für eine binaurale Versorgung (für beide Ohren) Fr. 1‘650.--, jeweils ohne Reparaturen und Batteriekosten. Die Pauschale für Batteriekosten beträgt pro Kalenderjahr Fr. 40.-- bei monauraler Versorgung und Fr. 80.-- bei binauraler Versorgung. Über der Pauschale liegende Kosten können nur im Rahmen eines Härtefalls vergütet werden. Die Härtefallregelung kommt gemäss Rz. 2053 KHMI zur Anwendung, wenn der Versorgungsaufwand und die daraus resultierenden Kosten eine durchschnittliche, einfache und zweckmässige Versorgung in unzumutbarer Weise übersteigen.