2.2 Der Beschwerdeführer hatte das AHV-Alter zum Zeitpunkt des Gesuchs vom 18. März 2014 erreicht, weshalb ein Anspruch auf Hilfsmittelversorgung grundsätzlich im Lichte der AHVrechtlichen Hilfsmittelregelungen zu prüfen ist. Da ihm aber u.a. bereits mit Verfügungen vom 15. Februar 1996 und 18. Januar 2011 von der IV eine Hörgeräteversorgung zugesprochen wurde, erstreckt sich sein Anspruch gemäss Ziff. 1003 KSHA mindestens auf die gleiche Versorgung, wie sie ihm von der IV zugestanden wurde.