A.3 Mit Gesuch vom 18. März 2014 meldete sich der Versicherte bei der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft (Ausgleichskasse) erneut zum Leistungsbezug an, wobei er im Rahmen einer regulären Wiederversorgung nach 6 Jahren die Übernahme einer beidseitigen Hörgeräteversorgung beantragte. Mit Verfügung vom 8. April 2014 wurde dem Versicherten im Rahmen des IV-Besitzstandes eine Pauschale für eine beidseitige Hörgeräteversorgung mit einem in der Schweiz zugelassenen Hörgerät im Betrag von Fr. 1‘650.-- zugesprochen.