Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht vom 7. Juli 2016 (710 15 353/ 165) ____________________________________________________________________ Alters- und Hinterlassenenversicherung Aufgrund des Besitzstandes besteht Anspruch auf die binaurale Hörgerätepauschale der Invalidenversicherung. Damit ein Anspruch aufgrund einer Härtefallregelung bestehen könnte, hätte die zuständige IV-Stelle dem Beschwerdeführer während der Versicherungsdauer der Invalidenversicherung einen Härtefall bewilligen müssen. Besetzung Präsidentin Eva Meuli, Gerichtsschreiber i.V. Robin Eschbach Parteien A.____, Beschwerdeführer