3. Die AK/CC MOBIL 33 hat der Beschwerdeführerin eine reduzierte Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 2‘035.80 (inkl. Auslagen und 8 % Mehrwertsteuer) zu bezahlen. http://www.bl.ch/kantonsgericht Seite 10 http://www.bl.ch/kantonsgericht