Ab Juli 2007 habe sich die Beigeladene gemäss den Angaben der Beschwerdeführerin „selbständig gemacht“, was am 27. Juni 2007 zur Unterzeichnung des “Freelance-Vertrags“ (gültig ab 1. Juli 2007) geführt habe. Die Beigeladene weist diesbezüglich in ihrer Stellungnahme darauf hin, sie habe im Rahmen einer - parallel ausgeübten - selbständigen Tätigkeit begonnen, Kindern Reitstunden zu erteilen, und sich erhofft, dank der neuen Vertragssituation ihr bisheriges fixes 80 %-Pensum bei der Beschwerdeführerin zu Gunsten der Reitstunden etwas reduzieren zu können. Dazu sei es in der Folge aber nicht gekommen.