A. B.____ war seit 1. Mai 1999 bei der A.____ AG angestellt, wobei sie anfänglich als Alleinsekretärin am Empfang und an der Telefonzentrale tätig war, ehe sie im Laufe der Zeit immer mehr Buchhaltungsaufgaben übernahm. Am 27. Juni 2007 schlossen die A.____ und B.____ einen “Freelance-Vertrag“, wonach Letztere ab Juli 2007 ihre Aufgaben für die Firma nunmehr als “Freelancer“ ausüben sollte. Zudem verpflichtete sich B.____ in diesem Vertrag, sich bei der zuständigen Ausgleichskasse als Selbständigerwerbende zu versichern.