Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht che/Betreuung, Marketing/Werbung/Mailings, Kundenbetreuung, Leitung und Organisation von öffentlichen Veranstaltungen, Dienstleiterbetreuung, Mitgliederbestandkontrolle sowie Statistikerstellung. Weiter ist der Vereinbarung im Wesentlichen zu entnehmen, dass die Kündigungsfrist 6 Monate betrage und sich nach 2 Jahren auf 12 Monate verlängere. Die Beschäftigungszeiten würden nach Bedarf wöchentlich abgestimmt und das Honorar betrag pauschal Fr. 8‘000.-- pro Monat. Die Bezahlung erfolge 12 Mal pro Jahr am Ende eines Monats.