3.2.3.1 Dem Anmeldeformular ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer per 1. Juli 2015 eine Einzelfirma in der Gesundheitsbranche mit dem Namen “C.____“ gründete. Weiter gab er an, diese selbständige Tätigkeit im Haupterwerb auszuüben und keine Angestellten zu beschäftigen. Als Geschäftsadresse nannte er jene der B.____ AG. Zudem schätzte er sein voraussichtliches Einkommen im laufenden Jahr auf Fr. 42‘000.-- und die Kosten auf Fr. 25‘000.--. Das im Geschäft investierte Eigenkapital bezifferte er auf Fr. 10‘000.--.