3.2.2 Der Beschwerdeführer und die beigeladene B.____ AG machen dagegen im Wesentlichen geltend, dass der Versicherte bei der Tätigkeit im Fitnessclub immer in eigenem Namen und auf eigene Rechnung auftrete. Ebenso trage er allfällige Verluste selber, denn gemäss der zwischen ihm und der B.____ AG getroffenen Auftragsvereinbarung würde er bei Krankheit, Ferien oder allgemeinen Fehltagen kein Honorar erhalten. Er könne zudem seine Zeit frei einteilen, wobei - um allfällige Terminkollisionen zu verhindern - vorgängig die Zeiten grob abgesprochen würden. Dass er die Räumlichkeiten der B.____ AG benutzen dürfe, empfinde er als sehr grosszügig.