2.3 Merkmale für das Bestehen einer selbständigen Erwerbstätigkeit sind namentlich das Tätigen bedeutender Investitionen, das Einstehen für Verluste, das Handeln in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, das Beschaffen von Aufträgen, eigene Geschäftsräumlichkeiten und die Beschäftigung von Personal (Wegleitung über den massgebenden Lohn [WML], gültig ab 1. Januar 2008, Stand 1. Januar 2015, Rz 1014). Rechtsprechungsgemäss besteht das spezifische Unternehmerrisiko im Weiteren darin, dass bei einer selbständigen Erwerbstätigkeit unabhängig vom Arbeitserfolg Kosten anfallen, die die versicherte Person selber zu tragen hat