Zudem werde auch das Honorar nicht monatlich in Rechnung gestellt, sondern nur, wenn er für den Fitnessclub tätig gewesen sei. Zur Absicherung der Geschäftstätigkeit sei eine Kündigungsfrist von sechs Monaten vereinbart worden. Er könne seine Zeit frei einteilen. Er müsse sich aber - um Kollisionen zu vermeiden - vorgängig mit dem Fitnessclub absprechen. Zudem sei er nicht weisungsgebunden, denn er erledige seine Arbeit in eigener Regie. Es sei sehr grosszügig, dass er die Räumlichkeiten der B.____ AG nutzen dürfe. Er dürfe aber für seine Tätigkeit nicht auf das Personal des Fitnessclubs zurückgreifen. Dazu habe er sein eigenes Personal.