://: 1. In Gutheissung der Beschwerde wird der Einspracheentscheid vom 24. September 2015 aufgehoben und die Angelegenheit für weitere Abklärungen im Sinne der Erwägungen sowie zum Erlass einer neuen Verfügung an die Ausgleichskasse Basel-Landschaft zurückgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Die ausserordentlichen Kosten sind wettzuschlagen. Seite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht http://www.bl.ch/kantonsgericht Seite 7 http://www.bl.ch/kantonsgericht