Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht (Art. 23 Abs. 4 AHVV). Die absolute Verbindlichkeit der Angaben der Steuerbehörden für die Ausgleichskassen und die daraus abgeleitete relative Bindung des Sozialversicherungsgerichts an die rechtskräftigen Steuertaxationen (Urteil 9C_819/2011 vom 19. Januar 2012 E. 1) sind jedoch auf die Bemessung des massgebenden Einkommens und des betrieblichen Eigenkapitals beschränkt. Nicht davon erfasst wird insbesondere die Frage, ob Entgelte überhaupt beitragspflichtiges Erwerbseinkommen darstellen und gegebenenfalls solches aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit sind.