D. In seiner Replik vom 21. Dezember 2015 hielt der Beschwerdeführer an seinem Antrag fest. Die Ausgleichskasse verzichtete am 21. Januar 2016 auf eine Duplik. Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht E. Am 3. März 2016 holte das Kantonsgericht bei der Steuerverwaltung des Kantons Ba- sel-Landschaft und bei der Ausgleichskasse Y.____ die Akten ein. Hierzu nahm der Beschwerdeführer am 20. Juni 2016 Stellung. Die Ausgleichskasse verzichtete auf eine Stellungnahme. Der Präsident zieht i n E r w ä g u n g :