Ausgaben: Fr. 13‘096.55) als selbstständiges Einkommen deklariert. Gemäss Konto 4000 des Jahresabschlusses 2012 „Ertrag aus Dienstleistungen“ des Jahresabschlusses 2012 setze sich der Ertrag aus Dienstleistungen aus dem Honorar der C____AG von Fr. 21‘333.-- und dem Honorar der D____GmbH von Fr. 2‘500.-- zusammen. Da über das Einkommen von Fr. 21‘333.-- bereits Beiträge aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit erhoben worden seien, sei dieses bei der Bemessung der Beiträge als Selbstständigerwerbender auszuscheiden.