Unter Berücksichtigung der darauf entfallenden Sozialabzüge habe im Jahr 2012 ein Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit von Fr. 21‘333.-- resultiert. Auf diese Summe habe die Ausgleichskasse Y.____ mit Nachzahlungsverfügung vom 2. Juni 2014 Beiträge abgerechnet. In der Steuererklärung für das Jahr 2012 habe er den buchhalterischen Gewinn der B.____ Consulting in der Höhe von Fr. 10‘736.45 (Einnahmen: Fr. 23‘833.--; Ausgaben: Fr. 13‘096.55) als selbstständiges Einkommen deklariert.