In dieser Eigenschaft sei er auch für die C____AG mit Sitz in X.____ tätig. Das Mandat bei der C____AG habe er bisher über die B.____ Consulting abgerechnet und deren Gewinn bei der Steuerverwaltung als selbstständiges Einkommen deklariert. Im Frühjahr 2014 sei anlässlich einer Arbeitgeberkontrolle festgestellt worden, dass seine Tätigkeit für die C____AG unselbstständige Erwerbstätigkeit und das Entgelt aus dem Jahr 2012 in der Höhe von netto Fr. 20‘000.-- als Lohn zu qualifizieren sei. Unter Berücksichtigung der darauf entfallenden Sozialabzüge habe im Jahr 2012 ein Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit von Fr. 21‘333.-- resultiert.