Die Berechnung dieser Beiträge stützte sich auf die Meldung der Steuerverwaltung Basel- Landschaft (Steuerverwaltung) vom 24. April 2015 über die Veranlagung der direkten Bundessteuer. Im Weiteren nahm die Ausgleichskasse mittels Gegenüberstellung des geschuldeten und bereits fakturierten Beitrages eine Differenzabrechnung für die genannte Beitragsperiode vor. Diese ergab einen Saldo zu Gunsten der Ausgleichskasse in der Höhe von Fr. 1‘790.80.