Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht vom 5. September 2016 (710 15 330 / 219) ____________________________________________________________________ Alters- und Hinterlassenenversicherung Angesichts der offensichtlich unklaren Sachlage hätte sich die Ausgleichskasse bei der Bemessung des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit nicht damit begnügen dürfen, unbesehen auf die Steuermeldung AHV abzustellen. Vielmehr wäre sie gehalten gewesen, das massgebende Einkommen eigenständig nach AHV-rechtlichen Gesichtspunkten zu ermitteln. Besetzung Präsident Andreas Brunner, Gerichtsschreiber Pascal Acrémann