A. Gestützt auf eine Meldung der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft vom 24. Februar 2015 über das von A.____ im Jahre 2011 aus selbstständiger Erwerbstätigkeit erzielte Einkommen (Liquidationsgewinn) setzte die Ausgleichskasse Basel-Landschaft mit Verfügung vom 10. Juli 2015 die persönlichen Beiträge für das Jahr 2011 auf Fr. 36‘715.80 fest. Gleichzeitig verpflichtete die Ausgleichskasse in dieser Verfügung A.____ zur Bezahlung eines Verzugszinses von 5% auf den für das Jahr 2011 nachgeforderten Betrag für die Periode vom 1. Januar 2012 bis 10. Juli 2015 im Betrag von Fr. 6‘476.--. Gegen diese Verfügung erhob A.____ mit Eingabe vom 24. August 2015 Einsprache bei der