4. Die Ausgleichskasse Basel-Landschaft hat den Beschwerdeführerinnen eine reduzierte Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 1‘770.20 (inkl. Auslagen) zu bezahlen. Im Übrigen werden die ausserordentlichen Kosten wettgeschlagen. http://www.bl.ch/kantonsgericht Seite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht