Seite 8 http://www.bl.ch/kantonsgericht Demgemäss wird e r k a n n t : ://: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Auf den Antrag der AHV-Kasse Coiffure & Esthétique, es sei der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerinnen anzuweisen, ihr die erhaltene Parteikostenentschädigung von Fr. 1‘637.70 zurückzuzahlen, wird nicht eingetreten. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.