6.4 Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerinnen hat in seiner Honorarnote vom 11. Januar 2016 für das vorliegende Verfahren einen Zeitaufwand von 25 Stunden sowie Auslagen von Fr. 79.40 geltend gemacht. Die detaillierte Abrechnung beinhaltet nun allerdings auch Bemühungen von 11 Stunden und Auslagen von Fr. 39.--, die im Rahmen des Verwaltungsverfahrens bis zum Erlass des angefochtenen Einspracheentscheides erbracht worden bzw. angefallen sind.