Es hat deshalb die damals angefochtenen Beitragsverfügungen der Ausgleichskasse Coiffure & Esthétique aufgehoben und die Angelegenheit an die genannte Ausgleichskasse zurückgewiesen, damit diese über den Umfang der Beitragspflicht der Beschwerdeführerinnen neu verfüge. Vor Erlass einer neuen Nachzahlungsverfügung sei insbesondere eine Bereinigung der von der Beigeladenen für diese Entgelte erhobenen Beiträge aus selbständiger Erwerbstätigkeit durchzuführen. Dabei seien, so das Kantonsgericht unter Hinweis auf die vorstehend erwähnten Verwaltungsweisun-