Der betreffende Kostenentscheid des Kantonsgerichts ist vielmehr mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht anzufechten. Nach der Praxis des Bundesgerichts stellt die in einem Rückweisungsentscheid getroffene (Kosten- und) Entschädigungsregelung - wie die Rückweisung im Hauptpunkt selbst - zwar einen Zwischenentscheid (Art. 93 Abs. 1 BGG) dar, der in der Regel nicht selbstständig beim Bundesgericht angefochten werden kann, weshalb das Bundesgericht denn auch mit Urteil vom 5. März 2015 (9C_109/2015) auf die Beschwerde der Ausgleichskasse Coiffure & Esthétique gegen den Rückweisungsentscheid des Kantonsgerichts vom 14. No-