E. In ihrer Stellungnahme vom 30. Oktober 2015 beantragte die Ausgleichskasse Basel- Landschaft sowohl die Abweisung der Beschwerde als auch des Antrags der Ausgleichskasse Coiffure & Esthétique, wonach sie - die Ausgleichkasse Basel-Landschaft - einzuladen sei, die seinerzeitige Beitragsrückerstattung an C.____ rückgängig zu machen, damit eine Beitragsanrechnung an die Beitragsschuld der Beschwerdeführerinnen erfolgen könne. F. Am 1. Dezember 2015 teilte die Beigeladene C.____ mit, dass sie sich den Ausführungen der Ausgleichskasse Basel-Landschaft vollumfänglich anschliesse.