D. Die Ausgleichskasse Coiffure & Esthétique beantragte in ihrer Vernehmlassung vom 28. August 2015, die Beschwede sei abzuweisen und die Verfügung vom 26. Mai 2015 sei zu bestätigen. Die Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft sei einzuladen, die seinerzeitige Beitragsrückerstattung an C.____ rückgängig zu machen, damit eine Beitragsanrechnung an die Beitragsschuld der Beschwerdeführerinnen erfolgen könne. Sodann sei der Vertreter der Beschwerdeführerinnen anzuweisen, ihr die erhaltene Parteikostenentschädigung von Fr. 1‘637.70 zurückzuzahlen.