B. Gegen diesen Einspracheentscheid erhob Advokat Dr. André Becht namens und im Auftrag von A.____ und der B.____ GmbH am 28. Juli 2015 Beschwerde beim Kantonsgericht mit den Rechtsbegehren, es seien der Einspracheentscheid und die ihm zugrunde liegende Veranlagungsverfügung aufzuheben. Sodann sei die Sozialversicherungsanstalt Basel- Landschaft als Beigeladene in das Verfahren einzubeziehen und es sei von einer Beitragserhebung für die drei Abrechnungsperioden vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012, vom 1. Januar 2013 bis 28. Februar 2013 und vom 1. März 2013 bis 31. Oktober 2013 abzusehen; unter o/e-Kostenfolge.