Betreff Beiträge A. Mit einer “Vereinbarung“ und einem “Zusatzvertrag“ vom 7. Dezember 2012 beauftragte A.____, Inhaberin der Einzelfirma “D.____“, C.____, „in ihrem Studio in E.____ bei Kunden Anwendungen in professioneller Cosmetologie durchzuführen.“ Ihre Honorare aus dieser Beschäftigung rechnete C.____ als Selbständigerwerbende bei der Ausgleichskasse Basel- Landschaft ab. Mit Schreiben vom 11. Oktober 2013 löste A.____ das Vertragsverhältnis mit C.____ mit sofortiger Wirkung auf.