://: 1. In Gutheissung der Beschwerde wird der angefochtene Einspracheentscheid vom 11. Juni 2015 aufgehoben und die Angelegenheit zur weiteren Abklärung im Sinne der Erwägungen und zur Neuverfügung an die Ausgleichskasse Berner Arbeitgeber zurückgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Die ausserordentlichen Kosten werden wettgeschlagen. http://www.bl.ch/kantonsgericht Seite 14 http://www.bl.ch/kantonsgericht