6.3 Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nahm Herr I.____ am 25. August 2015 erneut Stellung zu den Einwänden der Versicherten. Er führte aus, das Gespräch vor Ort habe in einem sehr freundlichen und angenehmen Klima im Wohnzimmer der Versicherten stattgefunden. Alle anwesenden Personen hätten aktiv daran teilgenommen und sich jederzeit zu den Aussagen der Beschwerdeführerin äussern können. Die Unterstellung von Suggestivfragen müsse klar verworfen werden. Die Abklärungsperson verfolge einzig das Ziel, die Situation vor Ort wahrheitsgetreu und realistisch zu erfassen und in einem dazu definierten Bericht schriftlich wiederzugeben.