Seite 8 http://www.bl.ch/kantonsgericht Sturzgefahr dauernder persönlicher Überwachung bedürfe sowie wegen ihrer Immobilität gesellschaftliche Kontakte nur dank regelmässiger und erheblicher Dienstleistungen Dritter pflegen könne. Es liege somit mindestens eine leichte, wenn nicht sogar eine mittlere Hilflosigkeit vor.