Sie könne weder selbständig duschen noch baden und sei somit bei der täglichen Körperpflege auf jeden Fall auf Hilfe angewiesen. Zusammenfassend könne festgehalten werden, dass sie seit 1. April 2011 (Einstellung der Haushälterin und Pflegerin); eventualiter spätestens ab 1. November 2013 (Fraktur des Oberschenkels); subeventualiter allerspätestens ab 1. Juli 2015 (ihr Allgemeinzustand habe sich kontinuierlich verschlechtert) in mehr als zwei alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig in erheblicher Weise auf die Hilfe Dritter angewiesen sei (körperliche Grundpflege, An- und Auskleiden, Medikamenteneinnahme), wegen der permanenten