Des Weiteren gab die Beschwerdeführerin an, nicht in der Lage zu sein, den Haushalt zu führen, weswegen sie seit April 2011 eine Haushälterin habe. Ausserdem benötige sie tagsüber dauernde medizinisch-pflegerische Hilfe, weil sie diverse Medikamente einnehmen müsse. Die Frage, ob sie persönlich überwacht werden müsse, wurde von der Versicherten verneint. Das Anmeldeformular wurde vom Ehemann der Versicherten ausgefüllt und von beiden Ehegatten unterzeichnet.