In verfahrensmässiger Hinsicht beantragte sie, es sei ihr Einsicht in die Akten der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft/Ausgleichskasse Berner Arbeitgeber zu gewähren und es sei ihre Hilflosigkeit im Sinne des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts gutachterlich abzuklären; unter Kostenfolge zu Lasten der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft/Ausgleichskasse Berner Arbeitgeber.