A. Die 1938 geborene A.____ meldete sich am 13. November 2014 (Eingang) bei der IV- Stelle Basel-Landschaft (IV-Stelle) für den Bezug einer Hilflosenentschädigung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) an. Mit Verfügung vom 23. Januar 2015 lehnte die Ausgleichskasse Berner Arbeitgeber das Leistungsbegehren der Versicherten ab. Aufgrund ihrer Abklärungen hätten sie festgestellt, dass A.____ seit Januar 2011 in einer alltäglichen Lebensverrichtung der Dritthilfe bedürfe. Zusätzlich benötige sie seit November 2014 medizinischpflegerische Hilfe. Die Anspruchsvoraussetzungen für eine Hilflosenentschädigung seien damit nicht erfüllt.