Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht vom 19. Mai 2016 (710 15 242) ____________________________________________________________________ Alters- und Hinterlassenenversicherung Gutheissung der Beschwerde. Die Angelegenheit wird an die Vorinstanz zurückgewiesen, damit diese weitere Abklärungen im Bereich der Körperpflege (Baden/Duschen) vornimmt. Gestützt darauf hat die Beschwerdegegnerin erneut über den Anspruch der Versicherten auf eine Hilflosenentschädigung der AHV zu entscheiden.