5.2 Die Beschwerdeführerin bringt demgegenüber vor, dass sie Investitionen tätige, falls sie einen Auftrag erhalte. Sie benutze zwar die Reinigungsutensilien vor Ort, aber sie habe auch eigene. Sie müsse diesbezüglich keine neuen Anschaffungen tätigen. Sie habe einen Firmeneintrag gemacht, habe Visitenkarten drucken lassen und verfüge über eine Unfallversicherung. Sie trage ein wirtschaftliches Risiko insofern, als sie unbezahlte zusätzliche Zeit investieren müsse, falls die Auftraggeber nicht zufrieden seien. Dass sie jederzeit Aufträge verlieren könne, stelle auch ein wirtschaftliches Risiko dar. Zudem hafte sie mit ihrem eigenen Vermögen.