gabenerfüllung, einer Präsenzpflicht und in einem Konkurrenzverbot (WML Rz. 1015; PETER FORSTER, a.a.O., S. 84 Rz. 63 mit Hinweisen). Auch selbständig Erwerbstätige haben sich jedoch an sogenannte sachliche Weisungen zu halten. Hierbei handelt es sich um Weisungen des Bestellers oder Auftraggebers, die sich auf den Arbeitserfolg beziehen (PETER FORSTER, a.a.O., S. 84 f. Rz. 63 mit Hinweisen).