Am 24. Februar 2015 erhielt die Ausgleichkasse von der Steuerverwaltung Basel-Landschaft ein Rektifikat der Steuermeldung für A.____ für das Jahr 2011. Gestützt darauf erliess die Ausgleichskasse am 17. März 2015 eine neue Beitragsverfügung Nichterwerbstätige für die Beitragsperiode vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011, mit welcher sie die ursprüngliche Beitragsverfügung vom 8. Juli 2014 ausdrücklich ersetzte. In dieser neuen Verfügung setzte die Ausgleichskasse die persönlichen AHV/IV/EO-Beiträge von A.___ als Nichterwerbstätiger für die genannte Beitragsperiode nunmehr auf Fr. 3‘800.90 und die Verwaltungskosten auf Fr. 189.60 fest.