Mit Eingabe vom 25. August 2014 zog A.___ seine Einsprache vom 25. Juli 2014 gegen die Beitragsverfügung vom 8. Juli 2014 „unter ausdrücklichem Hinweis“ auf ein von ihm beigelegtes Schreiben an die Ausgleichskasse vom 25. August 2014 zurück, worauf die Ausgleichskasse das Einspracheverfahren am 26. August 2014 infolge Rückzugs der Einsprache abschrieb.