für die Beitragsperiode vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 fest, wobei sie dem Versicherten ausgehend vom Mindestbeitrag von Fr. 475.-- und unter Anrechnung eines geleisteten Beitrags aus Erwerbstätigkeit von Fr. 10.10 im Ergebnis persönliche Beiträge in der Höhe von Fr. 464.90 sowie Verwaltungskosten von Fr. 22.80 in Rechnung stellte. Die Festsetzung dieser Beiträge basierte auf der Meldung der Steuerverwaltung Basel-Landschaft vom 19. August 2013 über die Steuerveranlagung für das Jahr 2011. Gegen diese Beitragsverfügung Nichterwerbstätige vom 8. Juli 2014 erhob A.____ am 24. Juli 2014 Einsprache bei der Ausgleichskasse.